VON Jan-Kristian Jessen ZU Allgemein | 18.06.2012
SCHLAGWÖRTER

Worüber die Quäntchen so quatschen –

der Wochenrückblick

Yu.my: Links mit der unmittelbaren Umgebung teilen

Zigfach erlebt: Auf einem Panel steht ein interessanter Redner und wirft in seinem Vortrag mit Links nur so um sich. Während die Folien flitzen, müht sich im besten Fall noch die rezipierende Twitterfolgschaft, die Links einzusammeln und unter gemeinsamen Hashtag verfügbar zu machen. Mit dem neuen Dienst Yu.my könnte diese Informationsbeschaffung nun hübsch vereinfacht werden: Hinterlässt jemand einen Link auf der Startseite von Yu.my, sehen ihn automatisch alle in derselben Umgebung – ohne Registrierung, ohne sperrige Nutzer-Adressen. Einzige Voraussetzung: Die Erlaubnis, der Website den momentanen Standort zu übermitteln.

Ein netter Serendipity-Effekt nebenbei: Die Standortermittlung kann auch händisch verändert werden, sodass wir auch aus Hessen lesen können, was in Berlin in der Torstraße so alles geteilt wird.

Dropbox Public Ordner: abgeschafft und überflüssig

Wie Chip Online berichtet, hat Dropbox die öffentlichen Ordner (Public) abgeschafft. Neue Dropbox-Nutzer bekommen die Funktion nicht mehr angeboten. Zu recht: Die öffentlichen Ordner waren schon lange ein Problem. Manch ein Nutzer hat nicht gewusst, dass die Inhalte die er über diesen speziellen Ordner teilt auch bei Google indiziert werden. So gelangten möglichwerweise private Dateien an die Öffentlichkeit. Dieses Problem wurde inzwischen behoben. Weil alle Ordner per Link teilbar sind, ist der öffentliche Ordner (Public) bei Dropbox für die meisten Zwecke sowieso überflüssig, denn über diesen Link kann der Nutzer jeden Ordner mit anderen teilen, die nicht bei diigo registriert sind.

Einziger Nachteil: Die Nutzer, die die Funktion absichtlich genutzt haben, müssen sich nun einen anderen Weg überlegen ihre Daten zu teilen.

LSR: Das Geschäft mit den Schnipseln

Am 14.06.2012 hat das Bundesjustizministeriums einen Referentenentwurf zum Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorgelegt. Auf „irights.info“ heißt es dazu: „Ziel ist es den Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.“ Im Klartext: Ohne Kohle, keine Vorschautexte (Snippets) mehr. Klingt erstmal logisch, aber für Dienste wie Google News heißt das nichts gutes. Für Presseverleger allerdings auch nicht, meint zumindest Till Kreutzer, weil die vielleicht einfach nicht mehr bei Google News im Index landen würden. Und für Blogger? Thomas Stadler hat’s im Blog Internet Law untersucht. Eine Erkenntnis: Zwar gilt der Referentenentwurf nur für Gewerbliches. Einen gewerblichen Zweck hat ein Blog aber schon dann, wenn der Blogger sich mit seinem Blog in der Branche positioniert.

Bei IGEL (Initiative gegen ein Lesitungsschutzrecht) kann man ganz viele verschiedene Positionen zu du diesem Thema nachlesen.

Jan-Kristian Jessen

Über den Autor

Jan-Kristian Jessen

Jan ist Datenwächter, Projekt-Jongleur und Finanzminister. Kaum jemand hat seinen Überblick oder sein Organisationstalent – und niemand seine Begeisterung für Zahlen. Als Mitgründer von quäntchen + glück ist er von Beginn an dabei und Impulsgeber für einige der quäntigsten Format-Einführungen: Urlaubsflatrate, quämp, Speedback oder Sparrings. Und ganz nebenbei hat er (mehr oder weniger freiwillig) den DSGVO-Hut auf. Danke, dass du immer ein offenes Ohr, klasse Kommunikationstipps und die trockensten Witze auf Lager hast.

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