VON ZU Allgemein | 31.10.2012
SCHLAGWÖRTER

Leistungs-schutzrecht:

Wie Verlage Google angreifen

Schon gehört? Es ist Krieg! Zumindest für FAZ-Kulturschreiber Jürgen Altwegg: Ihm zufolge hat Google Frankreich offiziell den Krieg erklärt. Anlass ist der französische Plan einer Verlinkungssteuer für Suchmaschinen. Sollte die kommen, behält sich Google vor, wegen rechtlicher Bedenken französische Nachrichtenseiten nicht mehr zu indizieren. Skandal! Da dürfen bei Altwegg bekannte Stimmungszitate natürlich nicht fehlen. „Seit Donnerstagabend wird zurückgeschossen.“ Na denn Prost.

Dieser Text wäre nur vernachlässigbares Stammtischgetrampel, wenn er nicht in einer großen überregionalen Tageszeitung erschienen wäre. Und wenn er nicht Teil einer bereits seit Jahren andauernden Kampagne deutscher Verlage gegen Google wäre. Springer, Burda, Spiegel, FAZ, Süddeutsche Zeitung, WAZ-Gruppe und DuMont haben in den vergangenen Jahren sogar ein ganz neues Wort für Google geschaffen: „Datenkrake“. Ein Treppenwitz, dass ausgerechnet die größten Adressdatenhändler in Deutschland mit so einem Wort um sich werfen. Mittlerweile hat auch Facebook die Ehre, diese Bezeichnung zu führen. Um den Online-Shop Amazon dagegen, beim Tracking mit Cookies ganz vorne mit dabei, bleibt es bislang erstaunlich ruhig. Logik sieht anders aus.

Die Verlage gegen Google: Es geht ums Leistungsschutzrecht

Der Grund für die gestörte Beziehung der deutschen Medien zu Google liegt auf der Hand. Es geht mal wieder um das Leistungsschutzrecht, vor allem um das neue Lieblingsthema der deutschen Zeitungsverlage: Eine Linksteuer für Newsaggregatoren, und das besser gestern als morgen. Wen verwundert es da, dass Altwegg (wie auch viele Kollegen) konsequent schreibt, Frankreich wolle ein „Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild“ einführen, das sogar weiter geht als „das uns bekannte Leistungsschutzrecht“?

Ein geltendes Leistungsschutzrecht gibt es in Deutschland nicht. Dafür aber einen halbgaren Gesetzesentwurf, dem nach Jahren der Debatte nicht mal mehr die Verlage wirklich zustimmen. Mit Formulierungen Fakten schaffen – das nennt sich zu Recht Manipulation.

Sehen wir uns den aktuellen Stand des Gesetzvorschlags nochmal in aller Kürze an
(für Interessierte gibt es hier natürlich auch eine längere Fassung): Newsaggregatoren sollen in Zukunft dafür zahlen, wenn sie kleine Textauszüge aus Presseartikeln in ihren Verlinkungen anzeigen. Das betrifft in Deutschland eigentlich hauptsächlich Marktführer Google mit seinem Aggregator Google News und den Rich Snippets in der Suche.

Die Lüge von Googles Werbeeinnahmen

Gerade bei den Presseverlagen der großen Tageszeitungen ist das Gejammer schon seit Jahren groß. „Google erzielt Werbeeinnahmen mit den Inhalten der Verlage“ – diese Lüge wird auch dadurch nicht wahrer, dass sie tausendfach wiederholt wird.

Fakt ist: Werbung blendet Google nur ein, wenn kommerzielle Produkte wie Autos gesucht werden. Nicht aber bei Nachrichten. Was auch logisch ist: Wer möchte Werbung sehen, wenn er gerade nach Neuigkeiten zu einem Bombenanschlag sucht? Bei Google hat man schon lange verstanden, dass so etwas für Nutzer sehr respektlos wirken kann. Eine Lektion, die viele Presseangebote mit ihren kreischend bunten Werbebannern neben Afghanistan-Artikeln noch lernen müssen.

Kann von Google noch etwas lernen: Ein Artikel auf WELT Online, daneben feiert BLAU.de.

Kann von Google noch etwas lernen: Ein Artikel auf WELT Online, daneben feiert BLAU.de.

 

HTML statt unsinnigem Leistungsschutzrecht

Mal ganz provokativ gefragt: Ist es nicht vielmehr so, dass die Verlage auch nach Jahren der Warnung noch immer keine attraktiven Online-Konzepte zustande gebracht haben und nun stattdessen nach dem einfachsten Strohhalm greifen – staatlich flankiertem Schmarotzertum zu Lasten erfolgreicher Angebote? Nennt sich so etwas nicht Lobbyismus?

Tatsächlich ist von den Presseverlagen bis heute noch keine gute Antwort zur dringendsten aller Fragen gekommen: Warum untersagen die Verlage dem Google-News-Bot nicht einfach die Indizierung? Ja, das ist separat von der normalen Suchindizierung schon seit Jahren möglich. Und Überraschung: Der umheimliche „Datenkrake“ erklärt sogar bereitwillig und transparent, wie es geht. Eine Zeile HTML-Code – das war’s. Und es funktioniert. In Brasilien haben sich gerade 90% aller Zeitungen aus Google News verabschiedet. Problemlos. Man kann natürlich auch jahrelang hart für ein unsinniges Gesetz kämpfen und darauf warten, dass Google dann wegen rechtlicher Bedenken Newsseiten nicht mehr indiziert. Und anschließend jammern, dass das ja überhaupt nicht absehbar war.

Mal ehrlich: Letztlich geht es doch nur darum, eigene Angebote von Google subventionieren zu lassen, aber deren kostenlose Dienstleitung zu behalten. Denn wenn die Presseverlage argumentierten, Google sei nur ein Trittbrettfahrer in ihrem erfolgreichen Angebot, dann ist das schlicht falsch. Vielmehr sind die Verlage als fleißige SEO-Trickser mittlerweile Trittbrettfahrer im erfolgreichen Geschäft von Google. Und sie sind drauf und dran, zu Parasiten zu werden. Auf lange Sicht bleiben damit vor allem die Nutzer auf der Strecke.

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